Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Halteverbotszonen in Berlin.
Was sind Halteverbotszonen?
Halteverbotszonen sind amtlich angeordnete Bereiche im öffentlichen Straßenraum, in denen das Halten oder Parken zeitweise untersagt ist. Sie sichern freie Flächen für Umzüge, Bauarbeiten, Lieferungen oder Veranstaltungen und werden durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde genehmigt.
Wie beantrage ich eine Halteverbotszone in Berlin?
Sie können Ihr Halteverbot bequem online über unser Bestellformular beantragen. Wir übernehmen für Sie die komplette Antragstellung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Ihres Bezirks. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Wie lange im Voraus muss ich eine Halteverbotszone beantragen?
Beantragen Sie Ihr Halteverbot mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin. Die Halteverbotsschilder werden spätestens 4 Tage vorher vor Ort aufgestellt. Bei größeren Bauvorhaben oder Veranstaltungen empfehlen wir einen entsprechend größeren zeitlichen Vorlauf.
Welche Informationen werden für die Beantragung einer Halteverbotszone benötigt?
Wir benötigen: Ihren Namen und Kontaktdaten, die genaue Adresse der gewünschten Zone, gewünschten Zeitraum (Datum und Uhrzeit) sowie den Anlass (z. B. Umzug, Baustelle, Lieferung oder Veranstaltung).
Was kostet eine Halteverbotszone in Berlin?
Unsere Halteverbotszonen starten ab 45 €, abhängig von Zonenlänge (15, 20 oder 25 Meter), Standort und Dauer. Eine genaue Übersicht finden Sie auf unserer Preisseite.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung in einer Halteverbotszone parke?
Es drohen ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld sowie das kostenpflichtige Abschleppen des Fahrzeugs. Halteverbote dienen der Verkehrssicherheit und müssen unbedingt eingehalten werden.
Was bedeutet „inkl. Genehmigung" bei der Bestellung?
Für die Aufstellung der Halteverbotsschilder ist eine offizielle Genehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Diesen Antrag übernehmen wir vollständig für Sie und senden Ihnen die Genehmigung, Antrag zusammen mit dem Aufstellprotokoll per E-Mail zu.
Kann das beantragte Halteverbot storniert oder verschoben werden?
Ja, eine Stornierung oder Verschiebung ist möglich, solange der Antrag noch nicht bei der Behörde eingereicht wurde. Kontaktieren Sie uns dazu telefonisch oder per E-Mail. Wir informieren Sie über Fristen und eventuell anfallende Bearbeitungskosten.Es werden generell Bearbeitungsgebühren über 20 Euro berechnet.
Kann ein Halteverbot außerhalb von Berlin beantragt werden?
Die Preise variieren je nach Standort aufgrund der unterschiedlichen behördlichen Genehmigungskosten in jeder Stadt. Für eine Halteverbotszone außerhalb von Berlin bitten wir um Kontaktaufnahme per E-Mail oder über die Preisanfrage für deutschlandweite Halteverbotszonen.
Kann ich ein Halteverbot telefonisch beantragen?
Die Bestellung erfolgt ausschließlich über unser Online-Formular, damit alle Angaben korrekt und vollständig erfasst werden. Bei Fragen stehen wir Ihnen aber jederzeit telefonisch unter 030 - 83 74 97 99 zur Verfügung.
Muss ich die Halteverbotsschilder selbst aufstellen?
Nein. Lieferung, fachgerechte Aufstellung und spätere Abholung der Schilder sind fester Bestandteil unseres Service.
Was versteht man unter einer Negativliste (Aufstellprotokoll)?
Das Aufstellprotokoll dokumentiert, wann die Schilder angebracht wurden und welche Fahrzeuge sich zu diesem Zeitpunkt in der Zone befanden. Es dient als rechtssicherer Nachweis gegenüber Behörden und im Streitfall.
Wie reagiere ich angemessen, wenn Fahrzeuge trotz deutlicher Beschilderung an unerlaubten Stellen parken?
Bitte halten Sie die erforderliche behördliche Genehmigung sowie die Negativliste bereit. Wochentags kontaktieren Sie bitte das zuständige Ordnungsamt, an Wochenenden oder Feiertagen die Polizei. Die Beamten werden die erforderlichen Unterlagen prüfen, bevor Maßnahmen ergriffen werden. Bitte seien Sie besonders vorsichtig bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen, da Sie im Falle von nicht erstatteten Kosten oder nicht auffindbaren Haltern für Abschleppkosten haften könnten.
Was passiert nach Erteilung der Genehmigung?
Sobald die Straßenverkehrsbehörde die Genehmigung erteilt hat, stellen wir die Halteverbotsschilder auf, erstellen das Aufstellprotokoll und senden es Ihnen per E-Mail zu. Nach Ablauf der Gültigkeit holen wir die Schilder wieder ab.
Kann man in Berlin ein Halteverbot rund um die Uhr beantragen?
Ja, eine Halteverbotszone kann für den gesamten Tag (0–24 Uhr) online bestellt werden. Geben Sie den gewünschten Zeitraum einfach in unserem Online-Formular an.
Wie lange darf ich im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286) halten?
Im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286) dürfen Sie bis zu drei Minuten halten, sofern Sie Ihr Fahrzeug nicht verlassen. Danach oder sobald Sie aussteigen und weggehen, gilt dies nach § 12 Abs. 2 StVO als Parken und ist untersagt.
Darf ich im absoluten Halteverbot (Zeichen 283) kurz zum Ein- oder Aussteigen halten?
Nein. Im absoluten Halteverbot (Zeichen 283) ist auch das kurzzeitige Halten verboten. Ausnahmen bestehen nur, wenn ein Zusatzzeichen sie ausdrücklich zulässt oder in einer Notlage.
Was kostet Falschparken im Halteverbot?
Ein Verstoß wird in der Regel zunächst mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Höhe richtet sich nach dem Bußgeldkatalog und hängt unter anderem davon ab, ob Sie gehalten oder geparkt haben, wie lange das Fahrzeug stand und ob andere behindert wurden. Bei Behinderung fällt der Betrag höher aus. Zusätzlich können Abschleppkosten entstehen, die je nach Einsatz variieren. Maßgeblich ist der aktuelle Bußgeldkatalog.
Was bedeuten die Pfeile auf Halteverbotsschildern?
Der obere Pfeil kennzeichnet den Anfang, der untere das Ende der Verbotsstrecke. Schilder mit zwei Pfeilen (Mittelschilder) zeigen an, dass das Halteverbot fortbesteht.
Wo endet ein Halteverbot ohne Pfeil?
Ein Halteverbotsschild ohne Pfeil gilt bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf derselben Straßenseite.
Welche Zahlungsarten werden akzeptiert?
Sie können bequem per PayPal oder Überweisung bezahlen. Die Zahlungsdetails erhalten Sie zusammen mit Ihrer Bestellbestätigung.
Was passiert, wenn ein Halteverbotsschild beschädigt wird oder verschwindet?
Sollte ein Schild während der Gültigkeitsdauer beschädigt werden oder abhandenkommen, kontaktieren Sie uns umgehend telefonisch oder per E-Mail. Wir kümmern uns kurzfristig um Ersatz, damit die Genehmigung wirksam bleibt nach Möglichkeit.
Ist ein Halteverbot auch für eine längere Bauphase (mehrere Wochen/Monate) möglich?
Ja, für längerfristige Bauvorhaben beantragen wir Halteverbotszonen auch über mehrere Wochen oder Monate. Im vereinfachten Verfahren können wir eine Genemhigung über 30 Tage erhalten. Verlängerung können ebenfalls beantragt werden. Dies übernehmen wir ebenfalls für Sie.
Was mache ich, wenn mein Fahrzeug trotz eigener Genehmigung abgeschleppt wurde?
Kontaktieren Sie umgehend das zuständige Ordnungsamt bzw. außerhalb der Geschäftszeiten die Polizei, um den Verbleib Ihres Fahrzeugs zu klären. Halten Sie Ihre Genehmigung bereit. Sie dient als Nachweis, dass die Halteverbotszone rechtmäßig eingerichtet war.
Gibt es einen Unterschied zwischen Halteverbot und Parkverbot?
Ja. Ein Halteverbot (Zeichen 286) erlaubt dagegen das kurze Halten, z. B. zum Ein- und Aussteigen, verbietet aber das Verlassen des Fahrzeugs über einen längeren Zeitraum. Ein Parkverbot (Zeichen 283 ohne Zusatzzeichen) verbietet das Halten oder das Parken.